Wer trägt unsere Einsatzkosten?

  • immer der Auftraggeber

 

Gibt es für Mieter etwas zu beachten?

  • wenn der Mieter ohne Wissen der Verwaltung/ des Vermieters den Auftrag zur Wespen-/Ameisen-Entfernung gibt, gilt er als Auftraggeber und kann die Rechnung danach NICHT durch die Verwaltung / den Vermieter zahlen lassen
    • Daher holen Sie als Mieter vor der Auftragsvergabe das OK der Verwaltung resp. des Vermieters ein.

Eine Beratung vor Ort benötigt noch kein OK der Verwaltung oder des Vermieters, wenn die Terminhoheit bei ACULEATA liegt.

 

Gibt es etwas für Hauseigentümer/Verwaltungen zu beachten?

  • prüfen Sie, ob Ihre Hausrat- oder Gebäudeversicherung die anfallenden Einsatzkosten deckt oder teilweise deckt
    • wenn ja, erstellen Sie eine Schadenmeldung bei Ihrer Versicherung

 

Kosten Dritter

Je nach Lage und Komplexität kann es sein, dass grössere Hilfsmittel wie Gelenksteiger/Drehleiter oder Fachpersonal wie Schreiner/Zimmermann/Dachdecker/Storentechniker benötigt werden.
Diese Kosten gehen auch zu Lasten des Auftraggebers. Üblicherweise rechnen die Organisationen/Firmen direkt mit dem Auftraggeber ab, da der Auftraggeber sie auch aufbietet und ACULEATA dann die einsatzspezifische Terminkoordination übernimmt.

 

Feuerwehren/Hausverwaltungen/Staatliche Verwaltungen/Versicherungen

Für Feuerwehren, Verwaltungen (private und staatliche) und Schadensabteilungen von Versicherungen sind auf Anfrage spezielle Konditionen möglich, da man hier durchaus mit grösseren Volumina rechnet.